AGB

1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Elektro Stiefel GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware, Anlagen oder Leistung (Werk) gelten diese Bestimmungen als akzeptiert. Besondere Bedingungen des Bestellers, die mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten nur, wenn Elektro Stiefel GmbH sich damit schriftlich einverstanden erklärt hat. Allfällige Schadenersatzansprüche infolge eines möglichen Lieferverzuges können nicht anerkannt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge werden erst durch die Auftragsbestätigung von Elektro Stiefel GmbH für beide Seiten verbindlich festgelegt. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Elektro Stiefel GmbH. Kann Elektro Stiefel GmbH aus Gründen von höherer Gewalt, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Fehler des Lieferanten oder anderen Umständen, die Elektro Stiefel GmbH nicht beeinflussen kann, nicht liefern, ist Elektro Stiefel GmbH berechtigt, den Vertrag entschädigungslos aufzuheben. Art 191 OR wird wegbedungen.

3. Preise

Die Preise verstehen sich netto, ohne Verpackung, in frei verfügbaren Schweizer Franken, ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten, wie die Kosten für Fracht, Versicherung, Bewilligung, Steuern, Abgaben, Gebühren usw., gehen zu Lasten des Bestellers. Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die vorher nicht angekündigt werden muss. Elektro Stiefel GmbH genannten Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen sind 1/3 bei Bestellung, 1/3 nach Ausführung, Restzahlung nach Rechnungsstellung innert 30 Tagen netto. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von Elektro Stiefel GmbH nicht anerkannten Gegenforderung zu kürzen oder zurückzubehalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile oder Leistungen fehlen, dadurch aber der Gebrauch des Werks nicht verunmöglicht wird, oder wenn sich am Werk Nachbesserungsarbeiten als notwendig erweisen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung und die erbrachte Leistung bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Elektro Stiefel GmbH. Der Besteller ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Elektro Stiefel GmbH von sich aus einseitig einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister beim zuständigen Amt vornehmen kann.

6. Prüfung

Der Besteller hat das Werk innert 10 Tagen zu prüfen und Elektro Stiefel GmbH allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gilt das Werk als genehmigt. Erweist sich das Werk bei der Ablieferung als nicht vertragskonform, so hat der Besteller Elektro Stiefel GmbH umgehend Gelegenheit zu geben, die Mängel so rasch als möglich zu beheben. Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhaftem Werk, insbesondere auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen. Minderung, Wandelung, Rücktritt und Schadenersatz (inkl. dem aus Mangelfolgeschäden) werden wegbedungen.

7. Garantie

Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Ablieferung. Die Garantie erstreckt sich nur auf Material- oder Ausführungsfehler. Indirekte oder Mangelfolgeschäden sind in jedem Fall von der Garantie ausgeschlossen, wie auch Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen. Die Garantie erlischt voll und sofort, wenn das Werk unsachgemäss behandelt oder nicht zweckentsprechend eingesetzt wird, oder wenn vom Besteller Änderungen oder Reparaturen eigenmächtig vorgenommen oder veranlasst werden. Die Garantie wird gemäss den Lieferbedingungen geleistet. Sie entspricht in der Regel der Hersteller-Garantie und wird ausschliesslich für Teile geleistet; allfällige Arbeitsauslagen sind vom Käufer zu tragen. Sollte der Käufer oder Dritte selbst versuchen, einen allfälligen Defekt zu beheben, entfällt die Garantieleistung.

8. Haftpflicht

Entstehen in Folge Installationsarbeiten am Werk oder an Gegenständen welche von Elektro Stiefel GmbH direkt und nicht direkt bearbeitet wurden, durch Schlitz-, Fräs-, Bohrarbeiten oder ähnlichen Einwirkungen Schäden, so ist Elektro Stiefel GmbH vollumfänglich von der Haftpflicht für Schäden, Folgeschäden sowie Schadenersatz befreit (Bauherrenhaftpflicht). Die Versicherung ist Sache der Bauherrschaft.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Elektro Stiefel GmbH in 8049 Zürich-Höngg. Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizerischen Recht.